Rechtsprechung
BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
Bewertung von Kindererziehungszeiten - Zusammentreffen mit Beitragszeiten aus freiwilliger Versicherung - Beitragsbemessungsgrenze - Beitragserstattung - Verfassungsmäßigkeit
- openjur.de
Bewertung von Kindererziehungszeiten; Zusammentreffen mit Beitragszeiten aus freiwilliger Versicherung; Beitragsbemessungsgrenze; Beitragserstattung; Verfassungsmäßigkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf höhere Altersrente wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze aufgrund des Zusammentreffens von Zeiten der Kindererziehung mit freiwilligen Beiträgen; Pflichtversicherungsbeiträge aus Kindererziehungszeiten; Erstattung der mit Pflichtbeiträgen für ...
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
SGB VI § 70 Abs 2 S 1; ; SGB VI § ... 70 Abs 2 S 2; ; SGB VI § 63 Abs 6; ; SGB VI § 64 Nr 1; ; SGB VI § 56; ; SGB VI § 157; ; SGB VI § 159; ; SGB VI § 210 Abs 1; ; SGB VI § 210 Abs 6 S 1; ; SGB VI § 260; ; SGB VI Anl 2b; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 2; ; GG Art 3 Abs 3 S 1; ; GG Art 6 Abs 1; ; GG Art 14 Abs 1; ; GG Art 20
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Verschiebung von nicht berücksichtigten Pflichtbeitragsanteilen wegen Kindererziehung auf spätere beitragsfreie Versicherungszeiten
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 10.02.2004 - S 2 RJ 738/01
- LSG Bayern, 16.12.2004 - L 14 R 311/04
- LSG Bayern, 16.12.2004 - L 14 RJ 311/04
- BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R
Papierfundstellen
- NZS 2007, 542 (Ls.)
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 36/05 R
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter …
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R
Die Begrenzung dieser Entgeltpunkte auf das Erreichen der jeweiligen Höchstwerte nach Anlage 2b zum SGB 6 verstößt nicht gegen die Verfassung (Fortführung von BSG vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R = SozR 3-2600 § 70 Nr. 6 und BSG vom 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R = SozR 4-2600 § 70 Nr. 1).Der Gesetzgeber ist von Verfassung wegen nicht gehalten, eine Regelung zu treffen, wonach die nicht zum Tragen kommenden Beitragsteile anderweitig berücksichtigt werden (Abgrenzung zu BSG vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R aaO und BSG vom 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R aaO).
Denn die Beklagte hat ausreichend zu erkennen gegeben, dass sie eine Entscheidung in der Sache treffen wolle, nämlich dass der Anspruch der Klägerin auf Beitragserstattung abgelehnt werde (im Unterschied zu dem vom 4. Senat am 18. Mai 2006 entschiedenen Fall - B 4 RA 36/05 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, in dem der Anspruch auf Beitragserstattung erstmals im Widerspruchsbescheid abgelehnt worden war).
Der 4. Senat des BSG hat bereits in mehreren Urteilen entschieden, dass nicht aufgrund Verfassungsrechts eine höhere Rentenzahlung zusteht, wenn für bestimmte Monate die berücksichtigten Pflichtbeiträge für Kindererziehungszeiten sowie die für dieselben Monate entrichteten Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung bzw die entrichteten freiwilligen Beiträge "additiv" die (monatliche) Beitragsbemessungsgrenze überschreiten (…Urteile vom 17. Dezember 2002, SozR 3-2600 § 70 Nr. 6; vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 47/02 R - und Urteil vom 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R -, letzteres zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
Denn allein ein derartiges Vorgehen des Gesetzgebers, das auf das Berechnungsergebnis keinen Einfluss hätte ("keine justitiable Norm des Außenrechts": BSG 4. Senat vom 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R, RdNr 18), vermag keine Verfassungswidrigkeit einer Regelung zu begründen, deren Ergebnis sich verfassungskonform mit einer anderen Berechnungsweise erzielen ließe.
Es ist zwar zuzugeben, dass in den beiden letztgenannten Fällen im Regelfall keine Beiträge unnütz bleiben: Sie werden vielmehr entweder von vornherein entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze entrichtet oder die zu hohen Anteile werden zeitnah beanstandet und erstattet (hierzu Lenze jurisPR-SozR 22/2006 Anm 3 in Auseinandersetzung mit BSG 4. Senat vom 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R, RdNr 21 ff); demgegenüber weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass sie, rückblickend betrachtet, nur erheblich geringere freiwillige Beiträge hätte entrichten müssen, um die Beitragsbemessungsgrenze (mit Hilfe der Beiträge für Kindererziehungszeiten) auszuschöpfen.
Der 4. Senat des BSG hat zwar in mehreren Urteilen offen gelassen (…vgl BSG SozR 3-2600 § 70 Nr. 6 und Urteile vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 47/02 R und 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R), ob der Gesetzgeber nicht etwa von Verfassung wegen gehalten sei, für die Betroffenen anderweit (sei es steuerfinanziert innerhalb des Rentenrechts oder außerhalb dessen, zB im Steuerrecht) Leistungen vorzusehen.
- BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R
Zusammentreffen von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten mit …
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R
Die Begrenzung dieser Entgeltpunkte auf das Erreichen der jeweiligen Höchstwerte nach Anlage 2b zum SGB 6 verstößt nicht gegen die Verfassung (Fortführung von BSG vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R = SozR 3-2600 § 70 Nr. 6 und BSG vom 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R = SozR 4-2600 § 70 Nr. 1).Der Gesetzgeber ist von Verfassung wegen nicht gehalten, eine Regelung zu treffen, wonach die nicht zum Tragen kommenden Beitragsteile anderweitig berücksichtigt werden (Abgrenzung zu BSG vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R aaO und BSG vom 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R aaO).
Unerheblich ist dabei, dass die Beklagte die Berechnung zT nicht nur pro Kalendermonat (vgl § 70 Abs. 2 Satz 1 SGB VI), sondern (evtl aus EDV-technischen Gründen) teilweise ebenfalls für bestimmte längere zusammenhängende Zeitabschnitte vorgenommen hat, denn auch insoweit sind für jeden Kalendermonat die jährlichen Höchstwerte an EP der Anlage 2b durch anteilige monatliche Berechnung maßgebend geblieben (vgl BSG SozR 3-2600 § 70 Nr. 6 S 10).
Der 4. Senat des BSG hat bereits in mehreren Urteilen entschieden, dass nicht aufgrund Verfassungsrechts eine höhere Rentenzahlung zusteht, wenn für bestimmte Monate die berücksichtigten Pflichtbeiträge für Kindererziehungszeiten sowie die für dieselben Monate entrichteten Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung bzw die entrichteten freiwilligen Beiträge "additiv" die (monatliche) Beitragsbemessungsgrenze überschreiten (Urteile vom 17. Dezember 2002, SozR 3-2600 § 70 Nr. 6; vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 47/02 R - …und Urteil vom 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R -, letzteres zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
Der 4. Senat des BSG hat zwar in mehreren Urteilen offen gelassen (vgl BSG SozR 3-2600 § 70 Nr. 6 und Urteile vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 47/02 R und 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R), ob der Gesetzgeber nicht etwa von Verfassung wegen gehalten sei, für die Betroffenen anderweit (sei es steuerfinanziert innerhalb des Rentenrechts oder außerhalb dessen, zB im Steuerrecht) Leistungen vorzusehen.
Dies beruht jedoch auf der vom erkennenden Senat nicht geteilten Überlegung, die der 4. Senat obiter dictum geäußert hat, es liege, soweit man die Beiträge für die Kindererziehungszeiten als gekürzt ansehe, eine "sachlich kaum zu rechtfertigende nachteilige Ungleichbehandlung" (SozR 3-2600 § 70 Nr. 6 S 16) vor, und zwar im Vergleich mit denjenigen, die neben der Kindererziehungszeit niedrigere Arbeitsverdienste versichert hatten, sowie gegenüber den Beziehern einer Leistung für Kindererziehung (§§ 294 ff SGB VI); eine solche könnte zB durch einen steuerfinanzierten Kinderzuschuss ausgeglichen werden.
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R
Damit aber greift sie nicht in eine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition ein; denn der Gesetzgeber hat diese Rechtsposition von vornherein mit dieser Begrenzung geschaffen (vgl BVerfGE 87, 1, 42; 94, 242, 258).Zu Recht ist bereits das LSG davon ausgegangen, dass sich aus der in Art. 6 Abs. 1 GG getroffenen Wertentscheidung zugunsten von Ehe und Familie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip lediglich eine allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich ergibt, nicht aber eine konkrete Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist; vielmehr besteht insoweit grundsätzlich eine Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfGE 87, 1, 35 f, 40 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1).
Aus dieser Norm können für Sachverhalte, die - wie hier - nicht allein Mütter betreffen, keine besonderen Rechte hergeleitet werden (BVerfGE 87, 1, 41; 94, 241, 259).
Im Gegensatz dazu wird zwar auch die Meinung vertreten (…Lenze aaO), die rentenrechtliche Bewertung der Kindererziehung sei keine fürsorgerische staatliche Leistung mit einem entsprechend weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, sondern die Kindererziehung selbst sei eine genuine Leistung, auf die die staatlichen Umlageverfahren für ihre Weiterexistenz ebenso angewiesen seien wie auf die monatliche Beitragszahlung der Versicherten (Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG zur Pflegeversicherung vom 3. April 2001, BVerfGE 103, 242 = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2 sowie auf das sog Trümmerfrauenurteil vom 7. Juli 1992, BVerfGE 87, 1 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1).
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R
Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Beitragsregelungen, die Personen mit und ohne Kinder gleich behandeln, ist der besondere Schutz zu beachten, den der Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG der Familie schuldet (vgl BVerfGE 103, 242, 258).Im Gegensatz dazu wird zwar auch die Meinung vertreten (…Lenze aaO), die rentenrechtliche Bewertung der Kindererziehung sei keine fürsorgerische staatliche Leistung mit einem entsprechend weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, sondern die Kindererziehung selbst sei eine genuine Leistung, auf die die staatlichen Umlageverfahren für ihre Weiterexistenz ebenso angewiesen seien wie auf die monatliche Beitragszahlung der Versicherten (Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG zur Pflegeversicherung vom 3. April 2001, BVerfGE 103, 242 = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2 sowie auf das sog Trümmerfrauenurteil vom 7. Juli 1992, BVerfGE 87, 1 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1).
Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass das BVerfG in seinem Urteil vom 3. April 2001 zwar ausgeführt hat, es werde zu prüfen sein, ob die Grundsätze dieses Urteils (zum "generativen Beitrag") "auch für andere Zweige der Sozialversicherung Bedeutung haben" (BVerfGE 103, 242, 270 = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2).
- BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R
Aus dieser Norm können für Sachverhalte, die - wie hier - nicht allein Mütter betreffen, keine besonderen Rechte hergeleitet werden (BVerfGE 87, 1, 41; 94, 241, 259).Das BVerfG hat es in seinem Beschluss vom 12. März 1996 (BVerfGE 94, 241 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5), das schließlich zur "additiven" Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und sonstigen Beiträgen führte, zwar als verfassungswidrig angesehen, dass bei denjenigen Versicherten überhaupt keine Kindererziehungszeiten angerechnet wurden, die (nach damaligem Recht) in den fraglichen Zeiten bereits Beiträge nach zumindest 75 % des Durchschnittseinkommens (75 Werteinheiten/Jahr, heute: 0,75 EP/Jahr) entrichtet hatten.
Damals hatte das BVerfG nämlich ausdrücklich ausgeführt, dass der Gesetzgeber von Verfassung wegen nicht gehalten sei, Kindererziehungszeiten auf der Grundlage des additiven Modells zu berücksichtigen, sondern dass ihm vielmehr mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stünden, innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung die Nachteile auszugleichen, die sich daraus ergeben, dass Kindererziehung beim erziehenden Elternteil typischerweise Sicherungslücken in der Rentenbiographie hinterlässt (BVerfGE 94, 241, 260 ff = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5).
- BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 47/02 R
Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten - Begrenzung der …
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R
Der 4. Senat des BSG hat bereits in mehreren Urteilen entschieden, dass nicht aufgrund Verfassungsrechts eine höhere Rentenzahlung zusteht, wenn für bestimmte Monate die berücksichtigten Pflichtbeiträge für Kindererziehungszeiten sowie die für dieselben Monate entrichteten Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung bzw die entrichteten freiwilligen Beiträge "additiv" die (monatliche) Beitragsbemessungsgrenze überschreiten (…Urteile vom 17. Dezember 2002, SozR 3-2600 § 70 Nr. 6; vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 47/02 R - …und Urteil vom 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R -, letzteres zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).Der 4. Senat des BSG hat zwar in mehreren Urteilen offen gelassen (…vgl BSG SozR 3-2600 § 70 Nr. 6 und Urteile vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 47/02 R und 18. Mai 2006 - B 4 RA 36/05 R), ob der Gesetzgeber nicht etwa von Verfassung wegen gehalten sei, für die Betroffenen anderweit (sei es steuerfinanziert innerhalb des Rentenrechts oder außerhalb dessen, zB im Steuerrecht) Leistungen vorzusehen.
- BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R
In seinem Beschluss vom 9. Dezember 2003 (BVerfGE 109, 96, 127 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 zur Alterssicherung der Landwirte) hat es die eigenständige Berücksichtigung eines generativen Beitrags in der Rentenversicherung nicht für verfassungsrechtlich geboten erachtet; es hat insoweit ua darauf hingewiesen, dass die Erziehungsleistung bei der Alterssicherung im Rahmen der Rentenversicherung nicht völlig unberücksichtigt bleibe, sich zB bereits ua rechtsbegründend (wie bei der Wartezeit gemäß § 56 Abs. 1 SGB VI) auswirke. - BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R
Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 110, 412, 431 mwN). - BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 20/04 R
Rentenversicherung - Betreuungsaufwand für Kinder - keine Freistellung von …
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R
Auch der 12. Senat des BSG hat unter eingehender Auswertung der Rechtsprechung des BVerfG darauf hingewiesen (Urteil vom 5. Juli 2006 - B 12 KR 20/04 R, RdNr 49 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), dass Art. 6 Abs. 1 GG den Gesetzgeber weder verpflichtet, jegliche die Familie betreffende Belastung auszugleichen oder jeden Unterhaltspflichtigen zu entlasten, noch ihn dazu zwingt, Familien - ohne Ausgleich mit anderen Gemeinwohlbelangen sowie ohne Beachtung der Funktionsfähigkeit und des Gleichgewichts des Ganzen - zu fördern.
- BSG, 21.03.2018 - B 13 R 19/14 R
Feststellung von rentenversicherungsrechtlich bedeutsamen Tatbeständen im …
Kindererziehungszeiten, also Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren (§ 56 Abs. 1 S 1 SGB VI; zur Verlängerung dieses Zeitraums bei Konkurrenz mehrerer auf denselben Zeitraum entfallender Kindererziehungszeiten s § 56 Abs. 5 S 2 SGB VI; zu Kindererziehungszeiten für ein vor dem 1.1.1992 geborenes Kind sowie wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet s §§ 249, 249a SGB VI) wirken in diesem Rahmen unmittelbar leistungssteigernd, indem sie für jeden Kalendermonat mit 0, 0833 Entgeltpunkten bewertet werden oder die Entgeltpunkte für sonstige Beitragszeiten um 0, 0833 erhöht werden, wenn auch höchstens um die Entgeltpunkte bis zum Erreichen der jeweiligen jährlichen Höchstwerte an Entgeltpunkten nach Anlage 2b zum SGB VI (§ 70 Abs. 2 SGB VI; zur Vereinbarkeit der materiell-rechtlichen Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze mit dem GG vgl BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 mwN) .Dennoch verpflichtet Art. 6 Abs. 1 GG den Gesetzgeber weder, jegliche die Familie betreffende Belastung auszugleichen oder jeden Unterhaltspflichtigen zu entlasten, noch zwingt er ihn dazu, Familien - ohne Ausgleich mit anderen Gemeinwohlbelangen sowie ohne Beachtung der Funktionsfähigkeit und des Gleichgewichts des Ganzen - zu fördern (so bereits unter Berücksichtigung des sPV-Urteils BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 Juris RdNr 31 mwN) .
- BSG, 16.10.2019 - B 13 R 14/18 R
Entgeltpunkte für Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - …
Insoweit ist der Streitgegenstand zulässig eingegrenzt (vgl BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 RdNr 13;… BSG Urteil vom 10.10.2018 - B 13 R 34/17 R - SozR 4-2600 § 249 Nr. 2 RdNr 9) .Unerheblich ist dabei, dass die Beklagte die Berechnung zum Teil nicht nur pro Kalendermonat (vgl § 70 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) , sondern teilweise auch für bestimmte längere zusammenhängende Zeitabschnitte vorgenommen hat, denn insoweit sind die jährlichen Höchstwerte an EP der Anlage 2b durch die anteilige monatliche Berechnung maßgebend geblieben (vgl BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 RdNr 17) .
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich bereits mehrfach mit der Regelung befasst und entschieden, dass die Ausgestaltung der Höchstwerte am Maßstab der Beitragsbemessungsgrenze nicht verfassungswidrig ist (…BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R - SozR 3-2600 § 70 Nr. 6; nachfolgend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 - 1 BvR 858/03 - juris; BSG Urteil vom 30.1.2003 - B 4 RA 47/02 R;… BSG Urteil vom 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R - BSGE 96, 218 = SozR 4-2600 § 70 Nr. 1; nachfolgend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 - 1 BvR 2477/06 - unveröffentlicht; BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2016 - 1 BvR 287/14 - juris) .
Die Regelung des § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG (vgl BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2, RdNr 28 ff) .
a) Die geltende Rechtslage unterscheidet sich wesentlich von den Vorgängerregelungen (vgl oben I) , die das BVerfG in seiner Entscheidung vom 12.3.1996 (1 BvR 609/90, 1 BvR 692/90 - BVerfGE 94, 241) für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt hat (vgl Senatsurteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 RdNr 36; aA SG Neubrandenburg Vorlagebeschluss vom 12.1.2012 - S 4 RA 152/03 - juris RdNr 24).
Eine Ausgleichspflicht des Gesetzgebers an anderer Stelle, wie sie der 4. Senat in mehreren Urteilen offengelassen hat (…vgl BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R - SozR 3-2600 § 70 Nr. 6 und Urteile vom 30.1.2003 - B 4 RA 47/02 R und 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R) , besteht nach Ansicht des erkennenden Senats jedoch nicht (vgl bereits Senatsurteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 RdNr 40) .
Denn die Verfassungswidrigkeit einer Regelung wird nicht begründet, wenn sich deren Ergebnis verfassungskonform mit einer anderen Berechnungsweise erzielen lässt (Senatsurteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 RdNr 30) .
- BSG, 16.10.2019 - B 13 R 18/18 R
Anspruch auf Altersrente
Insoweit ist der Streitgegenstand zulässig eingegrenzt (vgl BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 RdNr 13;… BSG Urteil vom 10.10.2018 - B 13 R 34/17 R - SozR 4-2600 § 249 Nr. 2 RdNr 9) .Unerheblich ist dabei, dass die Beklagte die Berechnung zum Teil nicht nur pro Kalendermonat (vgl § 70 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) , sondern teilweise auch für bestimmte längere zusammenhängende Zeitabschnitte vorgenommen hat, denn insoweit sind die jährlichen Höchstwerte an EP der Anlage 2b durch die anteilige monatliche Berechnung maßgebend geblieben (vgl BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 RdNr 17) .
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich bereits mehrfach mit der Regelung befasst und entschieden, dass die Ausgestaltung der Höchstwerte am Maßstab der Beitragsbemessungsgrenze nicht verfassungswidrig ist (…BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R - SozR 3-2600 § 70 Nr. 6; nachfolgend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 - 1 BvR 858/03 - juris; BSG Urteil vom 30.1.2003 - B 4 RA 47/02 R;… BSG Urteil vom 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R - BSGE 96, 218 = SozR 4-2600 § 70 Nr. 1; nachfolgend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 - 1 BvR 2477/06 - unveröffentlicht; BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2016 - 1 BvR 287/14 - juris) .
Die Regelung des § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG (vgl BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2, RdNr 28 ff) .
a) Die geltende Rechtslage unterscheidet sich wesentlich von den Vorgängerregelungen (vgl oben I) , die das BVerfG in seiner Entscheidung vom 12.3.1996 (1 BvR 609/90, 1 BvR 692/90 - BVerfGE 94, 241) für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt hat (vgl Senatsurteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 RdNr 36; aA SG Neubrandenburg Vorlagebeschluss vom 12.1.2012 - S 4 RA 152/03 - juris RdNr 24).
Eine Ausgleichspflicht des Gesetzgebers an anderer Stelle, wie sie der 4. Senat in mehreren Urteilen offengelassen hat (…vgl BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R - SozR 3-2600 § 70 Nr. 6 und Urteile vom 30.1.2003 - B 4 RA 47/02 R und 18.5.2006 - B 4 RA 36/05 R) , besteht nach Ansicht des erkennenden Senats jedoch nicht (vgl bereits Senatsurteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 RdNr 40) .
Denn die Verfassungswidrigkeit einer Regelung wird nicht begründet, wenn sich deren Ergebnis verfassungskonform mit einer anderen Berechnungsweise erzielen lässt (Senatsurteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 RdNr 30) .
- BSG, 16.06.2016 - B 13 R 15/14 R
Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - Zeiten der …
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten sind Elemente des Familienlastenausgleichs (BSG Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 RdNr 38) . - LSG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - L 11 KR 3416/10
Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessung …
Auch der 12. Senat des BSG hat unter eingehender Auswertung der Rechtsprechung des BVerfG darauf hingewiesen (…Urteil vom 05.07.2006 - B 12 KR 20/04 R, SozR 4-2600 § 157 Nr. 1 RdNr 49), dass Art. 6 Abs. 1 GG den Gesetzgeber weder verpflichtet, jegliche die Familie betreffende Belastung auszugleichen oder jeden Unterhaltspflichtigen zu entlasten, noch ihn dazu zwingt, Familien - ohne Ausgleich mit anderen Gemeinwohlbelangen sowie ohne Beachtung der Funktionsfähigkeit und des Gleichgewichts des Ganzen - zu fördern (…vgl BVerfG, 12.10.2010, 1 BvL 14/09, BVerfGE 127, 263 = SozR 4-1300 § 116 Nr. 2, RdNr 38; s hierzu auch BSG, 12.12.2006, B 13 RJ 22/05 R, SozR 4-2600 § 70 Nr. 2; die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG, 29.8.2007, 1 BvR 781/07).Dieser beschränkt sich nicht in der Anrechnung von Kindererziehungszeiten; insgesamt ergeben sich nunmehr wegen Kindern erhebliche zusätzliche Rentenansprüche (BSG, 12.12.2006, B 13 RJ 22/05 R, SozR 4-2600 § 70 Nr. 2).
All dies hat das BSG in seinem Urteil vom 12.12.2006 (B 13 RJ 22/05 R, SozR 4-2600 § 70 Nr. 2) bereits ausführlich dargestellt, wobei die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht zur Entscheidung angenommen wurde (BVerfG 29.8.2007, 1 BvR 781/07).
- BSG, 17.04.2008 - B 13 R 131/07 R
Kindererziehungszeit - überwiegende Erziehung - Zuordnung zur Mutter oder zum …
Rentenrechtliche Positionen, die der Gesetzgeber nie eingeräumt hat, können nicht Gegenstand des grundrechtlichen Eigentumsschutzes sein (s Ebsen in Schulin , Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 3, Rentenversicherungsrecht, 1999, § 4 RdNr 63; vgl auch Senatsurteil vom 12.12.2006, SozR 4-2400 § 70 Nr. 1 RdNr 29). - LSG Sachsen, 13.05.2013 - L 4 R 684/11 Die Begrenzung der Entgeltpunkte sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R) und des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschlüsse vom 29.8.2007 - 1 BvR 858/03 und 1 BvR 2477/06) verfassungsgemäß.
Vielmehr konnte er sich damit begnügen, die Betroffenen in dem Maße zu begünstigen, wie sie nicht bereits zuvor aus eigenen Kräften (sei es mit freiwilligen Beiträgen oder mit Pflichtbeiträgen aufgrund Beschäftigung) die Beitragsbemessungsgrenze ausgeschöpft hatten (zum Ganzen vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2006, B 13 RJ 22/05 R).
Dieser Bewertung hat sich der 13. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 12.12.2006 (a.a.O.) mit nahezu identischer Begründung angeschlossen.
Schließlich hat sich bereits der 13. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung vom 12.12.2006, a.a.O., mit der in Bezug genommen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt und anhand weiterer, jüngerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alterssicherung der Landwirte (…Beschluss vom 9.12.2003 (SozR 4-5868 § 1 Nr. 2) dargestellt, dass eine eigenständige Berücksichtigung des generativen Beitrags in der Rentenversicherung verfassungsrechtlich nicht geboten sei, solange die Erziehungsleistung in der Rentenversicherung nicht völlig unberücksichtigt bleibe (z.B. im Rahmen der Erfüllung der Wartezeit).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten in der …
Mehr als eine linear rentensteigernde Berücksichtigung der zusätzlichen Beitragszeiten (vgl. aber auch BSG, U.v. 12. Dezember 2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2400 § 70 Nr. 1, zur Einschränkbarkeit eines Anspruchs auf eine rentensteigernde Berücksichtigung freiwilliger Beiträge) können Versicherte jedenfalls aufgrund längerer Beitragszeiten unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten von Verfassungs wegen nicht beanspruchen.Ohnehin wird einem mit der Entrichtung freiwilliger Beiträge getätigten schutzwürdigen Vertrauen jedenfalls dann angemessen Rechnung getragen, wenn diese sich - wie im vorliegenden Zusammenhang - durch eine korrespondierende Erhöhung der Rentenanwartschaften weiterhin als wirtschaftlich sinnvoll erweisen (zur Einschränkbarkeit auch dieses Vertrauens vgl BSG, U.v. 12. Dezember 2006 - B 13 RJ 22/05 R - SozR 4-2400 § 70 Nr. 1; vgl. ferner BVerfG, B.v. 08. April 1987 - 1 BvR 564/84 u. a - E 75, 78 - zur Einschränkbarkeit des Vertrauens in den Fortbestand des bei Beginn einer freiwilligen Versicherung bestehenden Versicherungsschutzes).
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12
Beitragsregress nach § 119 SGB 10 - fiktive Berücksichtigung nicht erhobener …
Nur hierauf, auf diesen, vom Kläger zulässigerweise eingeschränkten Streitgegenstand (zur Zulässigkeit einer solchen Beschränkung des Streitgegenstandes s. BSG, Urteil vom 12.12.2006, B 13 RJ 22/05 R in SozR 4-2600 § 70 Nr. 2) erstreckt sich die vorzunehmende Prüfung. - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 R 841/11 Für jeden Kalendermonat seien die jährlichen Höchstwerte an Entgeltpunkten der Anlage 2b zum SGB VI durch anteilige monatliche Berechnung maßgebend (vgl. BSG, Urteile vom 17. Dezember 2006 - Az: B 4 RA 46/01 R - 12. Dezember 2006 - B 13 RJ 22/05 R -).
Das BSG hat in verschiedenen Urteilen § 70 Abs. 2 SGB VI für recht- und verfassungsmäßig gehalten (vgl. Urteile vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 46/02, vom 10. April 2003 - B 4 RA 56/02 R - und 12. Dezember 2006 - B 13 RJ 22/05 R =SozR 4-2400 § 70 Nr. 1; vgl so auch zuletzt LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2013 - L 4 KR 4983/10).
Dies ist durch das Urteil des BSG vom 12. Dezember 2006 - B 13 RJ 22/05 R - Seite 5 erster Absatz ausdrücklich bestätigt worden.
- SG Neubrandenburg, 12.01.2012 - S 4 RA 152/03
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bewertung von Kindererziehungszeiten - …
- LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 R 1177/16
Bindung der Rentenversicherungsträger an die vom Familiengericht vorgenommene …
- LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17
Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer …
- LSG Baden-Württemberg, 12.03.2015 - L 10 R 2817/14
- BSG, 31.08.2012 - B 12 R 57/11 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 715/08
Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, …
- SG Neubrandenburg, 11.09.2008 - S 4 RA 152/03
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bewertung von Kindererziehungszeiten - …
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 5925/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2005 - L 4 RA 87/03
Bewertung von Kindererziehungszeiten - Zusammentreffen mit Beitragszeiten aus …
- LSG Hessen, 16.04.2021 - L 5 R 115/20
Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bei der …
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16
Kürzung des Zugangsfaktors bei "vorzeitiger" Inanspruchnahme einer Rente wegen …
- LSG Sachsen, 14.11.2017 - L 4 R 451/17
Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für …
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 R 2853/16
Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden sowjetischen Beitragszeiten - …
- LSG Baden-Württemberg, 28.04.2016 - L 10 R 689/15
Streitgegenstand in einem Rechtsstreit um höhere Rente - Verfassungsmäßigkeit der …
- BSG, 29.06.2015 - B 13 R 137/15 B
Höhere Altersrente; Grundsatzrüge und höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage
- BSG, 03.04.2019 - B 13 R 5/18 R
Rentenrechtliche Zuerkennung weiterer Entgeltpunkte wegen Kindererziehung
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 690/17
Kürzung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente für …
- LSG Sachsen, 07.12.2017 - L 4 R 474/17
Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer …
- LSG Hessen, 29.05.2018 - L 2 R 203/16
- LSG Sachsen, 22.08.2017 - L 4 R 744/16
Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2012 - L 10 R 569/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2016 - L 22 R 888/15
Berücksichtigung der Entgeltpunkte für Zeiten der Kindererziehung bei der …
- LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 4092/19
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2019 - L 9 R 517/19
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 R 1110/14
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 R 2411/19
- LSG Baden-Württemberg, 23.05.2019 - L 10 R 524/19
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2018 - L 10 R 2973/17
- LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 10 R 3135/17
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 10 R 4353/17
- LSG Baden-Württemberg, 11.05.2017 - L 10 R 2675/14
- LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 R 3380/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2005 - L 1 RA 87/03
Begehren einer höheren Rente wegen Erwerbsunfähigkeit unter Berücksichtigung …